BRS News

18.05.2020

BVE gegen grünen „Öko-Populismus“

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) hat einem von den Grünen geforderten Mindestpreis für Fleisch eine klare Absage erteilt. Zur Forderung des Bundesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Robert Habeck, einen Mindestpreis für Fleisch im Lebensmitteleinzelhandel einzuführen, kommentiert Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE): "Bei allem Respekt gegenüber den Grünen – die planwirtschaftliche Forderung nach einem Mindestpreis für Fleisch ist ein böser Rückfall in vergangen geglaubten Öko-Populismus. Fleischprodukte gehören aufgrund ihrer wertvollen Inhaltsstoffe zu einer ausgewogenen Ernährung dazu und das sollte nicht nur dem zahlungskräftigen Teil unserer Gesellschaft vorbehalten bleiben. Berechtigte Kritik ist wichtig für eine zielorientierte Diskussion. Und die zuständige Industrie hat in den letzten Tagen eine Reihe konstruktiver Vorschläge einge-bracht, über die nun gesprochen werden muss. Wenn man sich an solchen Debatten beteiligt, sollte man sich auch über die volkswirtschaftlichen Folgen seiner Aussagen immer im Klaren sein.

 
18.05.2020

Westfleisch nimmt in Coesfeld den Betrieb wieder auf

In Coesfeld startet am Dienstag das stufenweise Wiederanfahren des Betriebes von Westfleisch. Zunächst findet ein Testlauf statt, bei dem die Beschäftigten alle Prozesse ohne Tiere durchführen werden – Vertreter aller relevanten Überwachungsbehörden werden diesen Testlauf begleiten und etwaige Korrekturmaßnahmen direkt im Anschluss mit den Unternehmensvertretern besprechen. Ab Mittwoch sollen dann bei einem stark reduzierten Testbetrieb die ersten 1.500 Schweine geschlachtet werden; auch dieser Prozess findet im Beisein von Vertretern aller relevanten Behörden statt.

Als Folge der jüngsten Vorkommnisse trennt sich Westfleisch an seinem Standort in Coesfeld von einem externen Werkvertragsunternehmen, in dessen Reihen viele Beschäftigte positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Westfleisch übernimmt die rund 350 betroffenen Werkvertragsarbeiter, die laufenden Mietverhältnisse und kümmert sich um den Transport von und zur Arbeitsstätte.

 
18.05.2020

Fleischwirtschaft legt der Bundesregierung 5-Punkte-Plan vor

Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) hat der Bundesregierung am Wochenende einen 5-Punkte-Plan zur bundeseinheitlichen und branchenunabhängigen Umsetzung von Maßnahmen bei der Beschäftigung von Werkvertragsarbeitnehmern vorgelegt. In Briefen an Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Bundesminister Julia Klöckner (Ernährung), Hubertus Heil (Arbeit) und Jens Spahn (Gesundheit) schlägt der VDF vor, die bereits seit 2014 geltenden Maßnahmen aus Selbstverpflichtungen der Branche verbindlich einzuführen und hinsichtlich der Unterbringung von Werkvertragsarbeitnehmern zu schärfen.

Die bisher vorliegenden Ergebnisse für 13.476 der amtlich angeordneten Tests bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Fleischbetrieben sind mit 13.336 zu 99 % negativ. In Nordrhein-Westfalen sind zudem hunderte Wohnungen, in denen Werkvertragsarbeitnehmer von Fleischunternehmen wohnen, in den vergangenen Tagen vom Arbeitsschutz geprüft worden. Dabei hat es lediglich bei einer Wohnung größere Beanstandung gegeben.

 
18.05.2020

Die Vermessung der Nachhaltigkeit

Der Bedarf an landwirtschaftlich erzeugten Produkten steigt weltweit. Gleichzeitig müssen wir sparsamer mit den knapper werdenden Ressourcen unserer Erde umgehen. Technische Innovationen können dabei helfen, diesen Spagat zu meistern. Doch häufig verändert sich mit Innovationen auch das Verhalten von Konsumenten und Produzenten, was Einsparungen wieder reduziert. Erstmals haben Forschende ein Instrument entwickelt, um diese sogenannten Rebound-Effekte in der Landwirtschaft besser abzuschätzen.

 
18.05.2020

Neue Formel für umsetzbare Energie beim Wiederkäuer

Die Umsetzbare Energie ist der Maßstab zur Energiebewertung beim Wiederkäuer. Die Gesellschaft für Ernährungsphysiologie (GfE) hat eine neue Schätzgleichung auf Basis von Verdaulichkeitsmessungen für Maisprodukte aus den Jahren 2000 bis 2018 aus neun Versuchseinrichtungen abgeleitet, da sich bei der Validierung der bisherigen Gleichung eine Differenz von bis zu 1 MJ/kg TM zwischen den geschätzten und den aus der Verdaulichkeitsmessung ermittelten ME-Gehalten ergab. Die neue Schätzgleichung wurde an Daten aus 52 Verdaulichkeitsmessungen validiert, die mittlere Differenz zwischen den geschätzten und den aus den Verdaulichkeitsmessungen ermittelten ME-Gehalten betrug 0,01 MJ ME/kg TM bei einem Bestimmtheitsmaß von 75 % und einem Schätzfehler von 3,6 %. Die neue Gleichung der GfE soll ab Ernte 2020 angewendet werden.

 

 
18.05.2020

170 kg N-Grenze bleibt bestehen

Die Einhaltung der Betriebsobergrenze für Stickstoff, umgangssprachlich 170-N-Grenze, bleibt auch nach der Novellierung der Düngeverordnung vom 30.04.2020 bestehen. Auch die Ermittlung der Betriebsobergrenze erfolgt nach bekanntem Schema. Offenbar hat es im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der novellierten Düngeverordnung bei einigen Landwirten und Beratern Missverständnisse bzgl. der Berechnung der zulässigen Menge an organischen sowie organisch-mineralischen Düngern gegeben. Die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer weisen darauf hin, dass zwar die Pflicht zur Erstellung von Nährstoffvergleichen entfallen ist. Das heißt, dass für das laufende Düngejahr 2020 kein gesamtbetrieblicher Nährstoffvergleich mehr erstellt werden muss. Anstelle dessen tritt eine Art Schlagkarteipflicht, die die Landwirte verpflichtet jede Düngungsmaßnahme schlaggenau mit Art, Menge und Nährstoffgehalten jedes aufgebrachten Düngemittels binnen 2 Tagen aufzuzeichnen. Nicht entfallen ist jedoch die seit Jahren geltende sog. 170 N-Grenze, wonach im Betriebsdurchschnitt nicht mehr als 170 kg Gesamt-N je ha aus organischen und organisch-mineralischen Düngern ausgebracht werden dürfen. Die seit Jahren geltende sog. 170 N-Grenze ist unabhängig vom Düngebedarf und gilt gemäß Nitratrichtlinie EU-weit. Die Berechnung erfolgt weiterhin nach den bekannten Regeln, eine Berechnung mittels Aufsummierung der in Einzelschlagkarteien dokumentierten gestreuten Tonnagen und N-Gehalte je m3 ist nicht zulässig.

 
18.05.2020

Informationen zum Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Das diesjährige Antragsverfahren ist für Anfang Juni vorgesehen. Es sind Vorhaben förderfähig, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen. Das maximale förderungsfähige Investitionsvolumen beträgt 1,5 Mio. €, wobei die Zuwendung pro Antrag 500.000 € nicht überschreiten darf. Mithilfe eines Punktesystems wird eine Rangfolge aller Anträge gebildet. Dabei sind die Auswahlkriterien so gewichtet, wie sie der Erreichung der Ziele des Programms dienen. Neu ist, dass die Punkte für die Teilnahme an der geförderten einzelbetrieblicher Beratung bereits gewährt werden, wenn statt des Verwendungsnachweises der Beratungsnachweis, die Rechnung sowie der Zahlungsnachweis dem Antrag beigefügt werden.

 
18.05.2020

Verband verurteilt Exportstopp deutscher Zuchtrinder

Nach aktuellem Stand haben mehrere Bundesländer den Export von Zuchtrindern nach Russland, Kasachstan und Usbekistan per Erlass gestoppt. Die zuständigen Ministerien begründen ihr Vorgehen mit der Auskunft des Föderalen Dienstes für veterinärrechtliche Überwachung zum angeblichen Nicht-Vorhandensein von Versorgungsstellen entlang der Transportstrecke. Diese Aussage wurde vom Föderalen Dienst zwischenzeitlich relativiert und damit das Vorhandensein zugelassener Versorgungsstellen bestätigt. Der Bundesverband Rind und Schwein hat letztes Jahr in Eigeninitiative einen Standard für Langstreckentransporte entwickelt, der eine tierwohlgerechte Versorgung deutscher Zuchtrinder entlang der Transportstrecke in Drittländer sicherstellt. Durch die aktuelle Anwendung des BRS-Tiertransportstandards liegen verlässliche Informationen über Versorgungsstellen vor, die weit über gesetzliche Anforderungen hinausgehen und damit eine rechtskonforme Abfertigung gewährleisten.

 
18.05.2020

Studie gibt Vermarktungsideen für alte Nutztierrassen

Laut einer Erhebung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) waren 2019 in Deutschland 54 von 77 einheimischen Rinder-, Schweine-, Ziegen-, Schaf- und Pferderassen als gefährdet eingestuft. Nur mit professioneller Vermarktung und einer gesicherten Nachfrage können landwirtschaftliche Betriebe gefährdete Rassen als Nutztiere erhalten. Deshalb untersuchten ein Agrarmarkt- und Züchtungsexperten-Team der Universität Kassel und der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e. V. (GEH) in einer qualitativen Befragung, was Konsumenten mit gefährdeten Nutztierrassen verbinden und wie man sie für den Kauf der Fleischprodukte gewinnen kann. Die BÖLN-Studie empfiehlt Aufklärungsarbeit und Bewerbung gefährdeter Nutztierrassen als regionale Spezialität. Den Studienteilnehmern war die Problematik aussterbender Rassen gar nicht bekannt. Des Weiteren sollte die Rolle der Konsumenten als Nachfrager klarer kommuniziert werden.

Der Abschlussbericht des Forschungsprojektes Vermarktungskonzepte für Produkte gefährdeter Nutztierrassen steht online zur Verfügung.

 
15.05.2020

DGfZ stellt Positionspapier zur Zukunft einer gesunden Milchkuh vor

Die Projektgruppe der Deutsche Gesellschaft für Züchtungskunde (DGfZ) Zukunft gesunde Milchkuh hat ihr Positionspapier Zukunftsfähige Konzepte für die Zucht und Haltung von Milchvieh im Sinne von Tierschutz, Ökologie und Ökonomie veröffentlicht, an dem Landwirte, Wissenschaftler, Züchter und Tierärzte mitgewirkt haben. Das Papier zeigt Strategien für die Zucht, Haltung und Fütterung sowie das dazugehörige Management für eine zukunftsfähige Milchviehhaltung auf. Dabei wurden Möglichkeiten und Grenzen von Maßnahmen wissenschaftlich fundiert erörtert, denn nicht jeder Wunsch der Gesellschaft ist unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen der Produktion umsetzbar. Bestehende Zielkonflikte haben darüber hinaus einen entscheidenden Einfluss darauf, welche betriebsindividuellen Entscheidungen der Landwirt treffen muss. Dies deutlich zu kommunizieren, ist ein Grundbaustein für die Akzeptanz der zukünftigen Milchviehhaltung in Deutschland.