Klimaschutzgesetz unterstreicht besondere Rolle der Land- und Forstwirtschaft für Ernährungssicherung und als CO2-Senke
In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett das neue Bundes-Klimaschutzgesetz beschlossen. Es sieht vor, die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise wie folgt zu senken:
- bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent,
- bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent,
- bis zum Jahr 2045 soll die Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden.
Julia Klöckner: Kernaufgabe der Landwirtschaft ist und bleibt die Ernährungssicherung. Zudem ist die Branche Lösungsbringer beim Klimawandel: Land- und Forstwirtschaft sind die einzigen Sektoren, die Kohlenstoff auf natürliche Weise speichern können. Sie werden daher eine zunehmend wichtigere Rolle spielen, wenn es um das Erreichen der Netto-Null geht. Es ist gut und wichtig, dass diese beiden Punkte im neuen Gesetz explizit anerkannt werden. Unsere Landwirtinnen und Landwirte können, wollen und werden einen größeren Beitrag zum Klimaschutz leisten, weil sie selbst Leidtragende des Klimawandels sind. Aber die Branche pocht zurecht auf Redlichkeit und Realismus: Vorgänge in Naturwissenschaft und biologischen Systemen müssen bei Zeitvorgaben berücksichtigt werden. Politisch werden wir dafür die Rahmenbedingungen kraftvoll optimieren.