20.10.2023rss_feed

Vermietung von Betriebsvorrichtungen: Aufteilungsgebot bei der Umsatzsteuer entfällt

Bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken fällt keine Umsatzsteuer an. Anders sieht das bei Betriebsvorrichtungen und Maschinen aus. Es sei denn, diese sind wie Inventar als Nebenleistung mit vermietet oder verpachtet. Nach einem Beschluss der obersten Finanzrichter Mitte August 2023 entfällt hier das Aufteilungsgebot bei der Umsatzsteuer, es fällt also keine Mehrwertsteuer mehr an. Die Details erklärt Ecovis-Steuerberater Karl Klebl in Neumarkt.