Verlängerung der Übergangsregelung zur Buchtenstrukturierung in der Schweinemast bis 30. Juni 2025
Die Initiative Tierwohl (ITW) hat die Bündler in einem Schreiben vom 28.04. darüber informiert, dass die Übergangsregelung zur Umsetzung des Kriteriums 1.10 Buchtenstrukturierung
in der Schweinemast bis zum 30. Juni 2025 verlängert wird. Hintergrund sind anhaltende Lieferengpässe bei den erforderlichen Buchtenstrukturierungselementen, die eine fristgerechte Umsetzung in vielen Betrieben erschweren.
Betriebe, die das Kriterium derzeit nicht vollständig erfüllen können, haben weiterhin die Möglichkeit, im Audit eine E
-Bewertung zu erhalten – vorausgesetzt, sie können die Verzögerung plausibel durch entsprechende Nachweise belegen.
Als Nachweise im Audit gelten:
-
Eine Bestellbestätigung mit einem voraussichtlichen Lieferdatum, das vor der ersten Einstallung im Jahr 2025 liegt,
-
sowie eine formlose Mitteilung des Herstellers über die Verzögerung des Liefertermins (z. B. per E-Mail).
Darüber hinaus können Betriebe, die ihre Teilnahme an der Initiative Tierwohl wegen der Lieferprobleme pausiert haben, diese Pause nun ohne zusätzliches Programmaudit beenden. Die Wiederaufnahme muss in diesen Fällen über das Postfach anfragen@initiative-tierwohl.de beantragt werden. Wichtig: Der Button Teilnahme wiederaufnehmen
darf in diesem Fall nicht eigenständig genutzt werden – die Reaktivierung erfolgt ausschließlich manuell durch die Trägergesellschaft.
Die ITW bittet alle Bündler, die betroffenen Betriebe entsprechend zu informieren.
Bei weiteren Fragen steht die Geschäftsstelle der Initiative Tierwohl gerne zur Verfügung.