NRW: Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie
In einer Kabinettsitzung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Sonntag den, 15. März 2020, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen. Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, Shopping-malls
oder factory-outlets
soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln. Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Corona-Virus verhindern. Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 19. April.