28.10.2024rss_feed

Mistdüngung auf Ackerflächen – Düngebedarfsermittlung notwendig

Für die Ausbringung von Mist von Huf- und Klauentieren gilt im grünen Gebiet eine Sperrfrist vom 1.12 bis 15.01 und im roten Gebiet vom 01.11 bis 31.01. Außerhalb dieser Sperrfristen kann auf Dauergrünland und auch auf Ackerflächen eine Mistdüngung erfolgen. Hierbei ist jedoch Einiges zu beachten. Was beschreibt die Kammer Niedersachsen.