Mecklenburg-Vorpommern: Viertes Gesetz zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes tritt in Kraft
Das vierte Gesetz zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern tritt am 01.03.2026 in Kraft. Ziel ist es, zu entbürokratisieren, Landwirtschaftsbetriebe zu entlasten und hinsichtlich einiger Tatbestände für Klarheit zu sorgen.

Bundesverband Rind und Schwein e.V.
Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.