Kurzpapier zur Videoüberwachung: Informationspflichten nach der DSGVO
Die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) haben ein Kurzpapier zur Videoüberwachung nach der Datenschutz-Grundverordnung (Kurzpapier 15) veröffentlicht, das bereits kurz nach der Veröffentlichung auf Kritik gestoßen ist. Das DSK-Papier enthält Hinweise zu den Informationspflichten der verantwortlichen Stelle und betrifft auch landwirtschaftliche Unternehmen, die das Betriebsgelände per Video überwachen lassen. Gemäß § 4 BDSG, Abs. 2 ist durch den Verantwortlichen durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt kenntlich zu machen
- der Umstand der Beobachtung
- der Name und
- die Kontaktdaten des Verantwortlichen