Keine Übergangsfristen bei Tierhaltungslabel
Eine Verlängerung der im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) vorgesehenen Übergangsfristen zur Kennzeichnung frischen Schweinefleisches ist nicht vorgesehen. Das geht aus der Antwort (20/12946) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12666) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Die im TierHaltKennzG vorgesehenen Übergangsvorschriften, die bis zum 1. August 2025 umsetzbar sind, seien mit dem Ziel einer praktikablen Umsetzung sowie unter Abwägung der Interessen der betroffenen Akteure getroffen worden, heißt es in der Antwort. Mit der angekündigten Änderung des TierHaltKennzG solle die verpflichtende Kennzeichnung auch auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie auf bestimmte verarbeitete Lebensmittel erweitert werden. Der Entwurf dazu befinde sich derzeit in der regierungsinternen Prüfung, weshalb zu den hier aufgeworfenen Detailfragen noch keine Angaben gemacht werden können
, heißt es in der Antwort.