Freigabe von Brachen für Futterzwecke
Hitze und Trockenheit lassen das Futter knapp werden. Auf vielen Höfen gibt es aufgrund des Dürrejahres 2018 kaum Reserven. Obwohl die Betroffenheit lokal sehr unterschiedlich ist, hat sich das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium entschlossen, dem drohenden Engpass zu begegnen. Ab sofort können Landwirte in Niedersachsen und Bremen die Brachflächen bzw. die ökologischen Vorrangflächen (öVF) unter bestimmten Voraussetzungen zu Futterzwecken nutzen. Die Ausnahmeregelung betrifft etwa 7.000 Betriebe mit rund 23.500 Hektar öVF-Brachen.
Entsprechende Anträge können jetzt bei den Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Das Formular befindet sich auf der Internetseite www.lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode: 01035612. Im Antrag sind u.a. die Flächen zu benennen, die genutzt werden sollen, sowie die Art der Nutzung und die Hintergründe des Futtermangels.