EU-Mercosur-Abkommen tritt ab 1. Mai vorläufig in Anwendung
Das Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten kann ab dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden. Wie die European Commission auf ihrer Homepage mitteilt, wurden die Partnerländer über die vorläufige Anwendung des Interims-Handelsabkommens informiert. Damit können erste Handelserleichterungen wie der schrittweise Abbau von Zöllen greifen, während die vollständige Ratifizierung innerhalb der EU noch aussteht.

Bundesverband Rind und Schwein e.V.
Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.