Bundeskabinett beschließt Erleichterungen beim Stallumbau
Das Bundeskabinett hat den vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts verabschiedet und damit auch vereinfachte Regelungen für den Stallumbau auf den Weg gebracht. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat sich in den Abstimmungen dafür eingesetzt, auch den Umbau von Tierställen zu ermöglichen, die vor 2013 errichtet wurden und aufgrund einer damaligen Rechtsänderung nicht umgebaut werden durften. Voraussetzung ist, dass sich durch den Umbau die Haltungsbedingungen verbessern und die Zahl der Tierplätze sich nicht erhöht. Auch ein Wechsel der in dem Stall gehaltenen Tierart wird künftig möglich sein.

Bundesverband Rind und Schwein e.V.
Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.