Bundeskabinett beschließt Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz
Zum Schutz von Weidetieren: Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird der Wolf in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen. Dies sieht der vom Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, vorgelegte und heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf vor. Dabei wird der präventive Herdenschutz als zentraler Schutzmechanismus für Weidetiere hervorgehoben. Die Finanzierung von Zäunen oder Herdenschutzhunden wird auch weiterhin unterstützt. Durch die Gesetzesänderung können die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand zudem ein Bestandsmanagement einführen. Wölfe, die Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können rechtssicher entnommen werden. In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz unzumutbar ist, etwa in alpinen Regionen, ist eine Entnahme zur Vermeidung von Weidetierrissen ebenfalls möglich.

Bundesverband Rind und Schwein e.V.
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