BRS lehnt Kürzung der Direktzahlungsmittel für 2027 ab
Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) hatte die Möglichkeit, seine Position zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes gegenüber dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vorzubringen. In seiner Stellungnahme sieht der Verband insbesondere bei der geplanten Absenkung der für 2027 verfügbaren Direktzahlungsmittel auf 89 Prozent Änderungsbedarf.
Aus Sicht des BRS überzeugt es nicht, bereits heute Mittel für die Förderperiode ab 2028 zurückzuhalten. Die konkrete finanzielle Ausstattung und Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 befindet sich weiterhin in den europäischen Verhandlungen. Daher sei derzeit nicht gewährleistet, dass die zurückgestellten Mittel den landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland ab 2028 in vergleichbarer Weise zugutekommen.
Gleichzeitig stehen die landwirtschaftlichen Betriebe bereits heute vor erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen und hohen Investitionskosten. Gerade in dieser Situation müssen die verfügbaren Mittel den Betrieben in voller Höhe zur Verfügung stehen, betont der BRS.
Eine vollständige Ausschöpfung der Direktzahlungsmittel im Jahr 2027 stehe einer späteren Anpassung an die ab 2028 geltenden Förderbedingungen nicht entgegen. Den Betrieben sei bewusst, dass mit Beginn der neuen Förderperiode Veränderungen zu erwarten seien.
Der BRS spricht sich daher klar dafür aus, die für 2027 verfügbaren Direktzahlungsmittel vollständig auszuschöpfen, anstatt Mittel für eine noch nicht abschließend feststehende Förderperiode zurückzuhalten.

Bundesverband Rind und Schwein e.V.
Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.