BfR veröffentlicht Antibiotika-Verbrauchsmengen und Therapiehäufigkeit 2023

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat am 30. August 2024 die Antibiotika-Verbrauchsmengen und Therapiehäufigkeit 2023 - Entwicklung in Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten veröffentlicht. Mit der Änderung des TAMG wurden weitere Tierpopulationen dieser Tierarten in das System integriert, für die somit in 2023 erstmals Daten zur Anwendung von antibiotischen Arzneimitteln erhoben wurden. So sind die Nutzungsarten neu zugegangene Kälber (d. h. Kälber, die nicht im Geburtsbetrieb gehalten werden), Milchkühe und Zuchtschweine nun ebenfalls dem Antibiotika-Minimierungskonzept unterworfen. Neu ist auch, dass die Mitteilungsverpflichtung für antibiotische Anwendungen von den Tierhaltenden auf die Tierärztinnen und Tierärzte übergeht.


Insgesamt wurde im Jahr 2023 in allen Nutzungsarten zusammen ein Antibiotikaverbrauch von 478 Tonnen gemeldet. Dies entspricht gut 88 % der im Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) erfassten Abgabemengen aus dem Jahr 2022. Fast die Hälfte der Antibiotika-Verbrauchsmengen wurde bei Schweinen eingesetzt (232 t bzw. 49 %). Dahinter folgten Rinder mit knapp einem Viertel der Gesamtverbrauchsmengen (109 t; 23 %). Der Rest verteilte sich mit je etwa 14 % auf Pute (69 t) und Huhn (68 t).


Um das Tierarzneimittelgesetz an die europäischen Vorgaben anzupassen und gleichzeitig das nationale Antibiotika-Minimierungskonzept, das ein Benchmarking von Betrieben auf Basis der Therapiehäufigkeit mit Antibiotika definiert, weiterzuentwickeln, wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Einteilung und teilweise Neuzuschnitt von Nutzungsarten unter Einführung der Kategorie der Antibiotika-Beobachtung zusätzlich zur bereits bestehenden Kategorie der Antibiotika-Minimierung
  • Übergang der Mitteilungsverpflichtung antibiotischer Anwendungen von den Tierhaltenden auf die Tierärztinnen und Tierärzte
  • Tierärztliche Mitteilung über die Arzneimittelverwendung betrifft alle antibiotischen Anwendungen in allen definierten Nutzungsarten
  • Gewichtung von Wirkstoffen der AMEG-Kategorie B (Einschränken) mit einem Faktor von drei bei der Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit
  • Allgemeingültige Festlegung der Wirkungstage für Long-Acting-/One-Shot-Präparate (diese erfolgen somit nicht mehr nach tierärztlichem Ermessen)
  • Jährliche statt halbjährliche Berechnung der Kennzahlen 1 und 2 für das Benchmarking in der Antibiotika-Minimierung

Für die Tierart Rind sind folgende Änderungen beschrieben:

  • Mastrinder zählen erst ab einem Alter von einem Jahr (anstatt wie zuvor ab einem Alter von acht Monaten) als solche und wurden aufgrund des geringen Antibiotika-Einsatzes in der Vergangenheit zudem von der Antibiotika-Minimierung in die Beobachtung verschoben.
  • Mastkälber bis zu einem Alter von acht Monaten gibt es nicht mehr als Nutzungsart. Stattdessen wird nun der Antibiotika-Einsatz bei allen Kälbern bis zu einem Alter von einem Jahr erfasst und dabei differenziert zwischen Kälbern aus eigener Aufzucht und zugegangenen Kälbern, also solchen, die nicht auf dem Tierhaltungsbetrieb geboren wurden. Erstere fallen dabei in die Antibiotika-Beobachtung, letztere in die
    Antibiotika-Minimierung. Zudem wurde die Bestandsuntergrenze von vormals 20 Mastkälbern auf nun 25 zugegangene Kälber angehoben. Direkte Vergleiche zwischen der neu definierten Nutzungsart der zugegangenen Kälber und der alten Nutzungsart der Mastkälber sind nicht sinnvoll.
  • Neu in der Antibiotika-Minimierung sind Milchkühe ab einem Bestand von durchschnittlich 25 Milchkühen.
  • Der Antibiotika-Einsatz in Tierbeständen, die unterhalb der Bestandsuntergrenzen liegen, wird in der Antibiotika-Beobachtung erfasst.

Für die Tierart Schwein sind folgende Änderungen beschrieben:

  • Bei Ferkeln wurde die Einschränkung auf die Mast aufgehoben, so dass nun alle abgesetzten Ferkel bis zu einem Gewicht von 30 kg erfasst werden. Da Ferkel, die keine Mastferkel sind, jedoch einen zu vernachlässigenden Anteil an dieser neuen Nutzungsart ausmachen dürften, erscheinen Vergleiche zwischen der neuen Nutzungsart der Ferkel und der alten Nutzungsart der Mastferkel zulässig. Die Bestandsuntergrenze liegt unverändert bei 250 Ferkeln.
  • Die Nutzungsart der Mastschweine ist bestehen geblieben. Sie umfasst nach wie vor Mastschweine ab 30 kg und betrifft Betriebe mit durchschnittlich mehr als 250 Mastschweinen.
  • Neu in der Antibiotika-Minimierung sind Zuchtschweine (Zuchtsauen und -eber) ab einem Bestand von durchschnittlich 85 Zuchtschweinen sowie nicht abgesetzte Saugferkel ebenfalls ab einem Bestand von durchschnittlich 85 Zuchtschweinen.
  • Der Antibiotika-Einsatz in Tierbeständen, die unterhalb der Bestandsuntergrenzen liegen, wird in der Antibiotika-Beobachtung erfasst.

open_in_newBfR (30.08.2024) - Antibiotika-Verbrauchsmengen und Therapiehäufigkeit 2023

open_in_newWeiterführende Informationen vom Bundesverband für Tiergesundheit e.V.