Weitere Unterstützung für Schweine haltende Betriebe in Niedersachsen
Landwirte, die sich für eine Förderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) interessieren, können ihre Anträge ab Donnerstag, 17. August, bis zum 31. August bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einreichen. Das seit vielen Jahren bestehende Förderprogramm wurde jetzt so angepasst, dass schweinehaltende Betriebe, die ihre Bestände abstocken oder ganz aufgeben, bevorzugten Zugang zu den Fördermitteln erhalten. So erhalten Förderanträge, in deren Zusammenhang Schweinestallkapazitäten dauerhaft stillgelegt werden, besondere Präferenz in der Auswahl der zu fördernden Vorhaben (Ranking). Bei Abbau aller Stallplätze der Schweinehaltung werden zehn Zusatzpunkte gewährt, bei Abbau von mindestens 50 Prozent der Stallplätze fünf Zusatzpunkte.
Niedersachsen möchte schweinehaltende Betriebe, die ihre Bestände dauerhaft abstocken oder ganz aufgeben, bevorzugt fördern. Dazu hat das Land die Kriterien des Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) angepasst, wie das niedersächsische Landwirtschaftsministerium schreibt.