VGH bestätigt Urteil zum Kälberexport
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Beschwerde einer Veterinärbehörde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen als unzulässig verworfen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Beschwerde einer Veterinärbehörde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen als unzulässig verworfen.
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