23.08.2023rss_feed

Umbaukonzept für Deckzentrum muss in Kürze vorliegen!

Mit der Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) im Januar 2021 wurden die Anforderungen für die Haltung von Sauen im Deckzentrum geändert. Demnach ist jeder Sau vom Absetzen bis zur ersten Besamung ab dem 9. Februar 2029 mindestens 5 m² uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche zur Verfügung zu stellen und die Tiere sind in der Gruppe zu halten. Weiterhin dürfen die Tiere dann nur noch während der Besamung, Behandlung und Rauschekontrolle kurzzeitig fixiert werden.

Entsprechend § 45 Absatz 11a TierSchNutztV ist wichtig, das notwendige Betriebs‐ und Umbaukonzept jetzt vorzubereiten, denn es muss den zuständigen bis zum 09.02.2024 im Original und unterschrieben dem zuständigen Veterinäramt vorgelegt werden.

In NRW gelten hierfür diese Vorgaben: Musterkonzept (pdf)