14.10.2025rss_feed

Um- und Neubauplanungen im Deckzentrum: Was als Nächstes zu tun ist

Ab dem 9. Februar 2029 müssen Sauen und Jungsauen im Deckzentrum verpflichtend in Gruppen gehalten werden – gemäß den neuen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztVO). Um diese Übergangsfrist nutzen zu können, mussten Betriebe bis zum 09. Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept bei der zuständigen Veterinärbehörde einreichen. Bis spätestens zum 09. Februar 2026 muss ein Bauantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht und ein Nachweis darüber beim Veterinäramt vorgelegt werden. Der Um- oder Neubau des Deckzentrums muss dann bis zum 09. Februar 2029 abgeschlossen sein. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt Planungshinweise für Umbau und Gruppenhaltung. Am 06.11. findet dazu ein Online-Seminar statt.