Tierhaltungskennzeichnung soll auf Gastronomie ausgeweitet werden
Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung soll künftig nicht nur im Lebensmitteleinzelhandel, sondern auch im Außer-Haus-Verzehr Anwendung finden. Im Zuge der Weiterentwicklung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist vorgesehen, die Kennzeichnung perspektivisch auf Gastronomie und verarbeitete Produkte auszuweiten. Die verpflichtende Einführung für frisches Schweinefleisch wurde zuletzt auf 2027 verschoben.

Bundesverband Rind und Schwein e.V.
Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.