Schweinehaltung: Abgabetermin des Betriebs- und Umbaukonzeptes für das Deckzentrum rückt näher
Mit der Novellierung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) im Jahr 2021 sind die Anforderungen an die Schweinehaltung in vielen Kriterien angehoben worden. Anfang des kommenden Jahres endet für Ferkelerzeuger die erste Frist der für die Zukunft des Betriebszweiges entscheidenden Vorgaben: die Abgabe eines Betriebs- und Umbaukonzeptes für das Deckzentrum steht an. Bis zum 09. Februar 2024 muss jeder Sauenhalter eine Erklärung abgeben, ob er noch weiterhin Sauen halten möchte. Sollte dies der Fall sein, ist ein Betriebs- und Umbaukonzept mit zukünftig geplanten Haltung im Deckzentrum beim zuständigen Veterinäramt einzureichen. Bernhard Feller von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gibt in einem proteinmarkt-Fachbeitrag einen Überblick über die notwendigen Maßnahmen.