Sachsen setzt Rinder-Salmonellose-Verordnung aus
In Sachsen werden mit sofortiger Wirkung die Rinder-Salmonellose-Verordnung sowie die Anzeigepflicht für die Salmonellose der Rinder ausgesetzt. Dies hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, als zuständige oberste Veterinärbehörde des Landes, auf Basis eines Referentenentwurfes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Aufhebung der Rinder-Salmonellose-Verordnung entschieden. Demnach steht die Rinder-Salmonellose-Verordnung geltendem EU-Recht entgegen, weshalb von Seiten des BMEL beabsichtigt ist, noch in dieser Legislatur die Rinder-Salmonellose-Verordnung aufzuheben.