Rückschlag bei der Eindämmung der Blauzungenkrankheit
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 bei einem Kalb aus einem Bestand im Kreis Trier-Saarburg nachgewiesen. Konsequenz: Die landesweit geltenden Restriktionen für den Handel mit empfänglichen Tieren müssen weiter aufrechterhalten werden. Es ist der erste Nachweis des Blauzungenvirus in Deutschland seit November 2019 (www.fli.de/). Das bereits seit Januar 2019 bestehende und ganz Rheinland-Pfalz umfassende Restriktionsgebiet muss damit weiter bestehen bleiben. Erst wenn mindestens zwei Jahre kein Fall amtlich zur Kenntnis gelangt ist, können die Maßnahmen wieder aufgehoben werden.

Bundesverband Rind und Schwein e.V.
Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.