Rinderställe: Fixier- und Separiereinrichtungen jetzt nachrüsten
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) schreibt sichere Separier- und Fixiereinrichtungen in Rinderställen vor. Milchviehhalter müssen Bullen im Laufstall in der Milchvieherde in einer eigenen Bucht unterbringen. Wer seinen Stall noch umbauen muss, hat dafür bis zum 1. April 2024 Zeit.
Seit der Änderung der VSG 4.1 hat die SVLFG bereits zu den Änderungen und Möglichkeiten zur praktischen Umsetzung informiert. Die wichtigsten Fragen zu den Änderungen der Unfallverhütungsvorschrift sind hier zusammengefasst.