Neue vorgeschlagene EU-Regeln könnten Folgen für vegane Lebensmittelunternehmen haben
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2017 hatte es den Herstellern veganer Lebensmittel in der EU bereits verboten, Begriffe wie Hafermilch
und Sojajoghurt
auf Verpackungen zu verwenden. Mit dem Ziel, die Bezeichnungen für Alternativen zu Milcherzeugnissen weiter einzuschränken, stimmte die EU Ende 2020 für einen Änderungsantrag. Er benötigt nun die Zustimmung des EU-Ministerrats. Der Änderungsantrag 171 zielt darauf ab, bestehende Beschränkungen rund um die Verwendung von Begriffen, die auf Milch Bezug nehmen, bei der Beschreibung oder Verpackung von pflanzlichen Lebensmitteln noch zu erweitern. Darunter fallen Ausdrücke wie enthält keine Milch
oder die Beschreibung der Eigenschaften eines pflanzlichen Lebensmittels, beispielsweise Formulierungen wie wie Milch
, sahnige Konsistenz
oder wie Butter
. Der Vergleich des CO2-Fußabdrucks eines pflanzenbasierten Lebensmittels mit seinem tierischen Pendant wäre ebenfalls unzulässig. Ebenso die Verwendung von Bildmaterial, das mit Kuhmilchprodukten verwechselt werden könnte – zum Beispiel aufgeschlagener weißer Schaum. Hersteller könnten auch keine Verpackungsdesigns verwenden, die an Milchprodukte erinnern, wie Joghurtbecher oder Milchtüten. Die Milchindustrie, die sich für den Änderungsantrag eingesetzt hat, argumentiert, dass das Verbot der Verwendung von milchbezogenen Begriffen notwendig ist, damit Verbraucher nicht in die Irre geführt werden.