Meldeportal zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Hessen am 1. November gestartet
Für die Umsetzung der Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist in Hessen das Regierungspräsidium (RP) Gießen beauftragt worden. Alle schweinehaltenden Betriebe sind aufgefordert, die Haltungsform ihrer Schweine mitzuteilen. Hierfür steht ab 1. November ein Online-Meldeportal auf der RP-Internetseite zur Verfügung. Ab 1. August 2025 ist die Ausweisung auf den Produkten dann verpflichtend. Im ersten Schritt erfolgt die Vergabe der Kennnummer für die Haltungsformen Stall
und Bio
. Die Vergabe für Stall + Platz
erfolgt voraussichtlich ab Januar 2025. Das RP Gießen bittet deshalb darum, Mitteilungen zu anderen Haltungsformen erst ab Januar 2025 einzureichen, um eine zügige Bearbeitung der Kennnummernvergabe zu erleichtern.