Bundestag beschließt Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz
Der Deutsche Bundestag hat heute den von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer vorgelegten Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) beschlossen. Damit wird der Schutz von Weidetieren verbessert und der präventive Herdenschutz gestärkt. Durch die Gesetzesänderung können die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen. Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie rechtssicher entnommen werden. In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz unzumutbar ist – etwa in der alpinen Region – ist eine Entnahme zur Vermeidung von Weidetierrissen ebenfalls möglich.

Bundesverband Rind und Schwein e.V.
Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.