Berlin hält an Normenkontrollklage zur Schweinehaltung fest
Das Land Berlin hält zentrale rechtliche Anforderungen an die Schweinehaltung in der deutschen Landwirtschaft für unvereinbar mit dem Tierschutzgesetz und deshalb für verfassungswidrig. Daran ändert auch der heutige Beschluss des Bundesrats zur Kastenstandhaltung nichts. Deshalb hält Berlin an dem Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht fest.