ASP - Durchführungsbeschluss 2022/33 zur Aufhebung DB 2021/2021
Da keine weiteren Fälle der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen in Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten sind, wird die aktuelle Lage als günstig
beschrieben. Somit wird der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/2021 zur Einrichtung der Schutz- und Überwachungszonen in Mecklenburg-Vorpommern zum 15. Januar 2022 aufgehoben. Der Beschluss sollte ursprünglich bis zum 15. Februar 2022 gelten.

20220110 ASP EU Durchf Beschluss 2022 33
Bundesverband Rind und Schwein e.V.
Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.