Arbeitszeitvergütung: Wann Unternehmen Duschzeiten bezahlen müssen
Ein- und Ausduschen gehört heute zu einer wichtigen Biosicherheitsmaßnahme in spezialisierten Betrieben mit Schweine- und Geflügelhaltung. Die Schweinehaltungshygieneverordnung schreibt diese Maßnahmen ab bestimmten Betriebsgrößen sogar vor. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht eine neue Entscheidung zum Thema Arbeitszeit getroffen. Es hat festgestellt, dass Duschzeiten der Belegschaft in bestimmten Fällen vom Arbeitgeber zu vergüten sind. Die Hintergründe der Entscheidung erläutert Ecovis-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Gunnar Roloff aus Rostock.