Afrikanische Schweinepest (ASP) im Kreis Olpe bestätigt – Weitere Verdachtsfälle entdeckt
Im Kreis Olpe ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in Nordrhein-Westfalen amtlich festgestellt worden. Ein bei Kirchhundem aufgefundenes Wildschwein wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 14. Juni 2025 positiv auf das ASP-Virus getestet. Es handelt sich damit um den ersten bestätigten ASP-Fall bei einem Wildschwein in NRW.
In der Folge wurden durch spezialisierte Suchteams mit Spürhunden und Drohnentechnik in der Umgebung weitere tote Wildschweine entdeckt, bei denen ein ASP-Verdacht besteht. Die entsprechenden Untersuchungen erfolgen derzeit im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen (CVUA) in Arnsberg. Die offiziellen Bestätigungen durch das FLI stehen in diesen Fällen noch aus.
Schutzmaßnahmen in vollem Gange
Um einer Ausbreitung des Virus vorzubeugen, wurden unmittelbar nach dem ersten Fund umfangreiche Maßnahmen aktiviert. Dazu zählt die Einrichtung einer Restriktionszone rund um die Fundorte. In diesem Gebiet gelten besondere Auflagen für die Schweinehaltung, die Jagd sowie für Hundehalterinnen und -halter. Auch der Bau von Schutzzäunen zur Eindämmung der Wildschweinbewegung ist vorgesehen.
Ein Expertenteam des FLI unterstützt die Behörden im Kreis Olpe bei der epidemiologischen Bewertung und Koordination der Maßnahmen. Die Krisenstäbe auf Kreis- und Landesebene sind aktiviert. Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Olpe, dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE NRW) sowie dem nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium läuft seit Bekanntwerden des Falls.
Ministerin appelliert an Tierhalter
Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen unterstreicht die Bedeutung der Biosicherheit:
Unser Ziel ist es, die weitere Ausbreitung der ASP in der Wildschweinpopulation zu verhindern. Ich appelliere an alle Schweinehalterinnen und -halter – ob gewerblich oder privat – jetzt besonders aufmerksam zu sein und die bekannten Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten.
Biosicherheitsmaßnahmen für Betriebe und Hobbyhalter
Alle Halterinnen und Halter von Schweinen sind aufgerufen, Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen, darunter:
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Einzäunung von Stallungen und Lagerbereichen für Futter und Einstreu
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Zugang nur über Hygieneschleusen mit Schutzkleidung und Desinfektion
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Begrenzung von Personen- und Fahrzeugverkehr auf den Betrieb
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Teilnahme am freiwilligen Früherkennungsprogramm
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Regelmäßige Untersuchung verendeter Tiere auf ASP
Funde toter Wildschweine melden
Tote Wildschweine sollten umgehend gemeldet werden. Die Meldung erfolgt über die Bereitschaftszentrale des LAVE NRW unter Tel. (0201) 714488. Die Tiere werden dann gesichert und labordiagnostisch untersucht.