Wildtierverbot womöglich unzulässiger Eingriff in Persönlichkeitsrechte
hib - Das vom Bundesrat geforderte Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten in Zirkussen wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geprüft. Weil aber die von der Länderkammer geforderten Regelungen in die Grundrechte von Tierlehrern und Zirkusunternehmern eingreifen würden, müsse eine umfassende Folgenabschätzung vorgenommen werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/11994) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11836) hervor, die eine überfällige Gegenäußerung der Regierung auf eine in der 943. Sitzung des Bundesrates gefasste Entschließung einfordert. Das Verbot soll demnach für Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde gelten. Weiter heißt es dazu, dass die Bundesregierung dem Bundesrat gegenüber Stellung nehmen werde, wenn die Prüfung über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass von Regelungen durch Verordnung, die Entscheidung über etwaige Maßnahmen und die Ressortabstimmung abgeschlossen ist.
Anm. d. Red.: Der Gesetzgeber ist eigentlich bei jeder Gesetzesänderung aufgefordert, derartige Folgenabschätzungen durchzuführen, um nicht mit anderen Gesetzen in Konflikt zu geraten und um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. D.h. auch, dass die mit einer Gesetzesnovelle oder -änderung eingehergehenden Investitionen den Nutzen nicht überschreiten dürfen, weil dies die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen beeinträchtigt und womöglich zu Arbeitsplatzverlusten führt oder einem Berufsverbot gleich käme. Dies wird derzeit bei dem gesetzlichen Ausstieg aus der Ferkelkastration und neuen Haltungsvorgaben für Ferkelerzeuger heftig diskutiert und kann nur politisch gelöst werden.