Verpflichtung zur Binnendifferenzierung
hib - Die geplante Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung sieht eine Verpflichtung der Länder zur Binnendifferenzierung vor. Darüber hinaus sei vorgesehen, zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise bei der Ausweisung belasteter Gebiete eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zu erlassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17805) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17334) mit. Darin hatten die Abgeordneten gefragt, welche Kriterien über die Zuordnung einer Fläche zu einer weißen
oder einer roten
Gebietskulisse entscheiden. Die Einstufung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper erfolge nach den Vorgaben der Grundwasserverordnung. Zur Abgrenzung von nitratbelasteten Gebieten seien Messstellen zu verwenden, mit denen sich hinreichend sicher sämtliche Nitrat-Belastungen aus landwirtschaftlichen Quellen
nachweisen ließen, schreibt die Regierung in der Antwort. Eine Evaluation der Maßnahmen erfolge im Rahmen der Berichterstattung an die EU-Kommission. Der nächste Nitratbericht sei der Kommission bis Ende Juni 2020 zu übermitteln.
NRW hat am 24. März die Landesdüngeverordnung bereits angepasst. Auf Basis dieser Ergebnisse sowie von Modellierungen hat das Umweltministerium in Zusammenarbeit mit dem LANUV eine Binnendifferenzierung in den belasteten und landwirtschaftlich beeinflussten Gebieten vorgenommen und darauf aufbauend eine neue Gebietskulisse skizziert.