Verbot des Verkaufs von Nahrungsmitteln unter dem Einkaufspreis soll neu geregelt werden - und bringt dem Erzeuger nichts
Das
Die Journalistin glaubt, dass mit dem Gesetz nicht der Erzeuger, sondern der kleine Wettbewerber geschützt werde - auf Kosten der Erzeuger.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) verbietet den Verkauf von Lebensmitteln unter dem Einkaufspreis. Doch irgendwie funktioniert das Gesetz, das bis 2017 verlängert wurde, nicht richtig. Die Erzeugerpreise sind eine Katastrophe. Die Folgen zeigt die aktuelle Agrarstrukturerhebung: immer mehr Betriebe geben auf. Jetzt soll das Verbot im Rahmen einer Kartellrechtsnovelle dauerhaft festgeschrieben werden. Claudia Ehrenstein, Journalisten der
Die Weltwill in dem Referentenentwurf eine
Hintertürentdeckt haben, die vielen Erzeugern nicht schmecken dürfte: der Einstandspreis beziehe sich nämlich nicht auf den Erzeugerpreis, sondern auf den Preis, zu dem der Supermarkt, z.B. den Liter Milch, bei der Molkerei einkaufe. Damit aber werde die Idee, wertvolle Lebensmittel im Laden nicht zu verramschen, unterlaufen. Schließlich gewähre die Molkerei i.d.R. auf ihr komplettes Sortiment einen Rabatt, der dann im Verkauf nur auf ein Produkt (Frischfleisch) umgelegt werden könne, so dass 100 Gramm Filet vom Schwein schon mal preiswerter zu haben ist, als 100 g Katzenfutter. Die Bauern bringen solche Ramschangebot auf die Palme.
Die Journalistin glaubt, dass mit dem Gesetz nicht der Erzeuger, sondern der kleine Wettbewerber geschützt werde - auf Kosten der Erzeuger.