UTP: BLE untersagt EDEKA zu lange Zahlungsziele
Während die betroffene Molkerei ihre Landwirte für angelieferte Milch innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen entlohnte, zahlte die EDEKA Zentralhandelsgesellschaft mbH ihrer Lieferantin den Kaufpreis für frische Milch- und Sahneprodukte erst nach mehr als 49 Tagen. Die BLE hat festgestellt, dass der erzeugergetragenen Molkerei durch die notwendige Zwischenfinanzierung Kosten entstanden und so die Erlöse geschmälert wurden, die sie als Milchgeld an ihre Landwirte weitergeben konnte. Diese überlangen Zahlungsziele hat die BLE der EDEKA als unlautere Handelspraktiken nun untersagt.
Die Entscheidung der BLE ist noch nicht bestandskräftig. EDEKA kann dagegen Klage erheben, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte. Eine öffentliche Fassung der Entscheidung ist auf www.ble.de/utp zu finden. Der Fallbericht ist ebenfalls dort veröffentlicht.