19.06.2017rss_feed

Regelung zur Bilanz der Stoffströme

hib - Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft legt eine Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen in landwirtschaftlichen Betrieben (18/12731) vor. Damit soll die sogenannte betriebliche Stoffstrombilanzierung eingeführt werden. Mit der Vorlage werden landwirtschaftliche Betriebe verpflichtet, die zugeführten und abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor zu bilanzieren und in Bezug auf den Stickstoff zu bewerten. Dabei soll die Menge Stickstoff und Phosphor, die in Form von Futtermittel, Saatgut, landwirtschaftliche Nutztiere und Leguminosen dem Betrieb zugeführt wird, der Nährstoffmenge gegenübergestellt werden, die durch pflanzliche und tierische Erzeugnisse wie Wirtschaftsdünger, Futtermittel, Saatgut und Nutztiere den Betrieb verlässt. Diese Regelung soll dazu beitragen, die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Stoffstrombilanzierung und beim Nährstoffvergleich einheitlich beurteilen zu können. Ziel der Verordnung sei die überprüfbare Darstellung der Nährstoffflüsse in der Landwirtschaft. Die Verordnung soll ab 1. Januar 2018 unter anderem für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar gelten. Ab dem 1. Januar 2023 sollen die Vorgaben auf Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb ausgeweitet werden.

Die Fachverbände gehenb davon aus, dass die neuen Vorschriften v.a. die kleinen Höfe hart treffen. Größeren Betrieben falle es stets leichter, den neuesten Stand der Technik zur Vermeidung von Nährstoffverlusten zu nutzen. Bei der Diskussion um die Auswirkungen für die Umwelt und die Betriebe entsteht mitunter der Eindruck, dass manche Politiker weder die VO noch die Ziele der VO verstanden haben.