QS informiert über Änderungen im Antibiotikamonitoring ab 2027
Ab dem Jahr 2027 ändern sich die staatlichen Meldeprozesse im HIT-System im Rahmen des Antibiotikamonitorings. Darauf weist die QS Qualität und Sicherheit GmbH in einem aktuellen Informationspapier hin. Ziel sei es, das Monitoring praxisnäher zu gestalten und Betriebe bei Dokumentation und Auswertung zu entlasten.
Künftig sollen Tierbestände und Nullmeldungen nur noch einmal jährlich im Januar gemeldet werden. Zu- und Abgänge müssen jedoch weiterhin tagesgenau im HIT-System dokumentiert werden. Zudem entfallen staatliche Maßnahmenpläne nach dem ersten Halbjahr, während Antibiotikabelege erst nach Jahresende durch den Tierarzt an das HIT-System übermittelt werden.
QS hebt insbesondere die Vorteile des eigenen Antibiotikamonitorings hervor. Dazu zählen quartalsweise Auswertungen zur schnelleren Erkennung von Auffälligkeiten, weniger Korrekturaufwand durch regelmäßige Meldungen sowie eine vereinfachte Erfassung für Rinder- und Schweinehalter. Der Fokus liege dabei stärker auf Unterstützung und Beratung im Bestandsmanagement.

Infopapier Antibiotikamonitoring QS HIT
Bundesverband Rind und Schwein e.V.
Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.