NRW - Neue Infektionsschutzvorschriften für Betriebe der Fleischindustrie
Laut einer Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen müssen die Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe mit mehr als 100 Beschäftigten unter anderem alle Produktionsmitarbeiter zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen. Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter gesondert unterwiesen werden. Die Betriebe werden zudem verpflichtet, die Kontaktdaten sämtlicher auf dem Betriebsgelände anwesender Personen zu erheben und für vier Wochen aufzubewahren.

Bundesverband Rind und Schwein e.V.
Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.