10.10.2024rss_feed

Neue Registrierungsphase für Ferkelerzeuger ab dem 01.11.

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Ferkelaufzüchter haben ab dem 4. November 2024 die Möglichkeit, sich für die Teilnahme an der ITW anzumelden. In dieser Registrierungsphase können sich erstmals auch ausländische Betriebe registrieren. Alle relevanten Dokumente für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl wurden im Download-Bereich der ITWWebseite hinterlegt. Für die Zulassung in der ITW muss zunächst eine Budgetprüfung stattfinden. Diese wird im Dezember 2024 durchgeführt. Sollte es zu einer Überzeichnung des Budgets kommen, entscheidet ein Losverfahren. Die Rückmeldung zur Teilnahme der Ferkelaufzüchter erhalten Sie voraussichtlich Mitte Dezember. Die neuen Ferkelaufzuchtbetriebe nehmen als nämliche Ferkelaufzüchter an der ITW teil. Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgelts ist die Lieferung der Ferkel an einen ITWMäster. Die Ferkelaufzüchter erhalten ein Tierwohlentgelt von 4,50 € je aufgezogenem Ferkel (inkl. der Preisempfehlung für Ferkelerzeuger), das nachweislich an einen ITW-Mäster vermarktet wurde. Dementsprechend dürfen auch nur diese Ferkel an den Bündler und in der Datenbank der Clearingstelle gemeldet werden. Eine Andienungspflicht an einen ITW-Mäster besteht nicht.