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Neubewertung des Risikos zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in Auslauf– und Freilandschweinehaltungen durch das FLI

Bisher ist die ASP in Deutschland in vier Hausschweinehaltungen ausgebrochen. Bei der Hälfte der betroffenen Haltungen hatten die Schweine Auslaufmöglichkeiten oder sie wurden mit Einstreu und Futter aus der unmittelbaren Umgebung versorgt. Diese Haltungen erfüllten grundlegende Anforderungen der SchHaltHygV nicht. Es ist ist davon auszugehen, dass eine Freilandhaltung und ein unzureichender Schutz gegen einen Viruseintrag durch Futter, Einstreu oder andere Materialen ein erhebliches Risiko für einen ASP-Eintrag in einen Hausschweinebestand darstellt.

Auch wenn die Datenlage hinsichtlich der Haltungsformen teilweise spärlich ist, kommt die EFSA zu dem Schluss, dass die Mehrzahl an Ausbrüchen innerhalb der EU aus Klein- bzw. nicht-kommerziellen Schweinehaltungen gemeldet wurden (European Food Safety Authority et al., 2021).


Das Risiko des Eintrags der ASP in Freilandhaltungen mit einem nicht überdachten Grünauslauf ist bei einer intakten doppelten wildschweinsicheren Umzäunung und den Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung entsprechend umgesetzten hohen Biosicherheitsstandards in ASP-freien Gebieten und in Sperrzonen I (Pufferzonen) als vernachlässigbar und in Sperrzonen II (ASP bei Wildschweinen) als gering einzustufen.

In Sperrzone III ist das Risiko davon abhängig, ob zusätzlich zu betroffenen Hausschweinebeständen auch Wildschweine in dem entsprechenden Gebiet von der ASP betroffen sind. Sind sie dies nicht, ist das Risiko vergleichbar mit dem in Sperrzone I und somit vernachlässigbar. Sind allerdings auch Wildschweine betroffen, entspricht das Risiko dem in Sperrzone II (gering). Bei unzureichenden Biosicherheitsmaßnahmen, welche die Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung nicht erfüllen, ist das Risiko eines ASP-Eintrags in einen Freilandbetrieb in Sperrzone II und Sperrzone III, in dem auch Wildschweine betroffen sind, als wahrscheinlich anzusehen. Auslaufställe, deren Auslauf direkt an den Stall angrenzt und die vor einem Viruseintrag geschützt werden können, unterliegen in ASP-freien Gebieten und in Sperrzone I einem vernachlässigbaren Risiko und in Sperrzone II einem geringen Risiko der Einschleppung der ASP. Das Risiko in Sperrzone III ist ebenfalls abhängig von dem ASP Status der Wildschweinepopulation und entsprechend der Freilandhaltungen vergleichbar mit Sperrzone I (ohne infizierte Wildschweine) oder Sperrzone II (Wildschweine ebenfalls infiziert). Auch in diesem Fall ist die individuelle Einschätzung des Risikos abhängig von den konkreten betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen und seiner Lage in der jeweiligen Sperrzone.


Handlungsoptionen

ASP Infoportal

Folgende Maßnahmen erscheinen geeignet, um das Risiko für weitere ASP-Einträge in Hausschweinebestände zu verringern.

  • Die Sensibilisierung von Schweinehaltern bezüglich des Eintragsrisikos der ASP und der Biosicherheitsmaßnahmen ist essentiell.
  • Durch die Sicherstellung eines kontinuierlichen Informationsflusses zwischen Schweinehaltern und den zuständigen Behörden kann Schweinehaltern die Möglichkeit gegeben werden, sich auf eventuell erforderliche zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen wie z. B. eine Aufstallung vorzubereiten, um zu vermeiden, dass kurzfristig erforderliche Maßnahmen nicht oder unzureichend umgesetzt werden können.
  • In ASP-freien Gebieten und in der Sperrzone I erscheint die Genehmigung der Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen grundsätzlich vertretbar, soweit die Anforderungen der SchHaltHygV eingehalten werden. Gegebenenfalls sollten weitere Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.
  • Grundsätzlich wird empfohlen, Schweine in Gebieten, in denen die ASP vorkommt, d.h. in Sperrzonen II und unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Einzelfalles in der Sperrzone III, unter Einhaltung der Vorgaben der SchHaltHygV aufzustallen.
  • Um das Risiko eines ASP-Eintrages auch in Betrieben innerhalb der Sperrzonen II oder III (im Falle von betroffenen Haus- und Wildschweinen) als vernachlässigbar einstufen zu können, müssen vor allem Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Die Aufstallung oder die Abdeckung von Freiflächen stellen dabei Maßnahmen zur Risikoreduzierung dar.
  • Ausläufe, die durch Netze, Wände, Dachkonstruktionen o.ä. vor dem Eindringen von infiziertem Material schützen, können grundsätzlich einen erhöhten Schutz vor ASP bieten. Die Schutzwirkung der Vorrichtungen sollte individuell von der zuständigen Behörde bewertet werden.

Der Freitstaat Sachsen hat eine Handlungsempfehlung bei Funden von Wildschweinkadavern in Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (11.01.22) veröffentlicht. Danach sind der infizierte Tierkörper sowie sämtliche Organe eines infizierten Wildschweins als infektiös zu betrachten. Insbesondere das Blut enthält hohe Viruskonzentrationen. Zur Dekontamination der Böden wird empfohlen:

Desinfektionsmittel: 0,5% Peressigsäure* (z.B. Wofasteril, Lerasept oder andere)

Peressigsäuregebrauchslösung ist in einer Konzentration von 0,5%* arbeitstäglich neu anzusetzen. Die Desinfektionslösung soll mit einem geeigneten Dispenser (Gießkannenbrause, Gartenspritze, Drucksprüher, o.ä.) gleichmäßig auf den zu desinfizierenden Boden ausgebracht werden. Wichtig ist die Ausbringungsmenge der Gebrauchslösung von mindestens 5 Litern pro Quadratmeter.

Desinfektionsmittel: Löschkalk, Branntkalk, Kalkmilch

Für die zuverlässige Desinfektion eines Bodenvolumens von 1 m x 1 m x 0,5 cm sind entweder mindestens 735 g Branntkalk oder Löschkalk auszubringen. Der Kalk ist mit einer Harke in den Boden einzuarbeiten. Grundsätzlich ist eine zusätzliche Wasserzugabe nicht unbedingt notwendig; lediglich bei ausgesprochen trockenem Waldboden empfiehlt sich eine anschließende Befeuchtung der Bodenfläche mit maximal 5 l Wasser pro Quadratmeter. Eine nachfolgende wiederholte Einarbeitung in den Boden ist sinnvoll.

Aufgrund der vergleichbaren Wirksamkeit sollte wegen der potentieller Waldbrand- und Gesundheitsgefahr beim Desinfektionsvorgang Löschkalk dem Branntkalk vorgezogen werden.


open_in_newQualitative Risikobewertung zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in Auslauf – und Freilandschweinehaltungen in Deutschland, 13.04.2022

open_in_newInformationen über die ASP beim FLI

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