Milch und Analogprodukte: ein Vergleich
Es ist an der Tagesordnung, dass in der Werbung Produkte miteinander verglichen werden. Das ist grundsätzlich erlaubt. Der Begriff der vergleichenden Werbung ist in § 6 UWG geregelt und macht strenge Vorgaben. Unlauter wird der Wettbewerb z.B. dann, wenn Werbetreibende …die Marke, den Namen oder die Produkte und Dienstleistungen eines Mitbewerbers herabsetzen oder verunglimpfen. Das ist dann der Fall, wenn der Vergleich in der Werbung abfällig, abwertend oder unsachlich ist,
erläutert Vivien Gebhardt für exali.de. Wie ist das eigentlich mit Milch und Milchersatzprodukten?
Prof. Jude Capper regte sich kürzlich über eine Werbung eine Hafergetränkeanbieters auf. Sie kritisiert in ihrem Twitter - Kanal, dass der Hersteller den C02-Fußabdruck seines Produktes je Kilogramm Getränk angibt, ohne Bezug zum Nährstoffgehalt. In der Ernährungsindustrie sind derartige Vergleiche üblich. Dabei gibt es hinreichend gute Alternativen, die ehrlichere Vergleiche durchaus ermöglichen.