Keine genehmigungsrechtliche Schieflage zulasten von Außenklimaställen
Die Bundesregierung sieht
Anm. d. Red.: Mit dieser Antwort stellt sich die Bundesregierung gegen eine Einschätzung des Gutachtergremiums, das für das Landwirtschaftsministerum Vorschläge einer
keine genehmigungsrechtliche Schieflage zulasten von Außenklimaställengegenüber einer Haltung ohne Auslauf. Dies geht aus einer Antwort (18/10702) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10429) hervor. Grundsätzlich sei diese Art der Haltung aus tierschutzfachlicher Sicht
erstrebenswert. In welcher Höhe im Kontext der Auslaufhaltung mittelfristig die Nutztierbestände reduziert werden müssen, um Klima- und Luftreinhalteziele zu erreichen, lässt die Bundesregierung offen. Dies sei weder im Aktionsprogramm Klimaschutz noch im Klimaschutzplan 2050
explizit mit Maßnahmen zur Zielerreichungadressiert worden, heißt es in der Antwort.
Anm. d. Red.: Mit dieser Antwort stellt sich die Bundesregierung gegen eine Einschätzung des Gutachtergremiums, das für das Landwirtschaftsministerum Vorschläge einer
zukunftsfähigen Nutztierhaltungin Deutschland erarbeiten sollte. In dem Gutachten werden offene Fragen dieser Haltungsform, z.B. zum Immissionsschutz, explizit benannt - ohne eine Lösung anzubieten.