15.10.2024rss_feed

Ist die im Tierschutzgesetz geplante Positivliste rechtswidrig?

Die Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere würde umfassend gegen verschiedene Vorgaben des Völker-, Europa- und Verfassungsrechts verstoßen. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn in seiner Gutachterlichen Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit der Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere unter besonderer Würdigung verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Aspekte aus dem Jahr 2023. Eine Heimtier-Positivliste sei unabhängig davon europarechtswidrig, ob Urheber einer solchen Liste der deutsche Gesetzgeber oder aber die Europäische Union selbst ist. (Auszug aus der Stellungnahme der Einzelsachverständigen Dr. med. vet. K. Alexandra Dörnath für die 65. Sitzung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (öffentliche Anhörung) zu dem: Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes (BT-Drs. 20/12719).