Gülledüngung: Gesetzliche Sperrfrist endet am 31. Januar
Am 31. Januar endet die durch die Düngeverordnung festgelegte Sperrfrist für stickstoffhaltige Dünger. Damit können Landwirte ab Anfang Februar diese Düngemittel wieder auf Acker- und Grünlandflächen ausbringen. Der Gesetzgeber hat diese Pause verordnet, da die Vegetation in den Wintermonaten ruht und kaum Nährstoffe aufnimmt. Betroffen von der Sperrfrist sind Gülle, Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen, Geflügelkot, stickstoffhaltige Mineraldünger sowie viele Klärschlämme. Sie dürfen laut Düngeverordnung auf Ackerland vom 1. November bis 31. Januar und auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar grundsätzlich nicht ausgebracht werden.