Gesetzliche Regelungen für Massentierhaltungen
In der öffentlichen Diskussion wird gerne der Begriff
Massentierhaltunggenutzt, ohne zu wissen, was darunter eigentlich zu verstehen ist und welche Folgen sich daraus für die Tiere ergeben. Grundsätzlich: es gab in den 80er Jahren eine sog. Massentierhaltungsverordnung, die besondere Anforderungen an die Hygiene für große Tierbestände festgelegt hat. Diese Verordnung wurde in der Schweinehaltung durch die Schweinehaltungshygiene-VO abgelöst.
Im Jahr 2010 haben die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages eine Übersicht der Gesetzlichen Vorschriften für Massentierhaltungsanlagen veröffentlicht und definieren dort wie folgt:
Diese Definition ist rel. wertfrei, wobei man sich auch hier scheut, Tierzahlen zu nennen. Und das ist gut so. Die Größe eines Bestandes ist nämlich kein Indikator für Tierschutz oder Tierwohl. Die Tierschutzbestimmungen gelten für jedes Tier, unabhängig von der Betriebsgröße; Tierwohl steht und fällt mit dem Betriebsmanagement.
Die gesetzlichen Anforderungen sind dagegen sehr wohl mit der Betriebsgröße verknüpft. Dies skizziert der Wissenschaftliche Dienst für die Bereiche aus immissionsschutzrechtlicher, baurechtlicher, tierschutzrechtlicher, seuchenhygienischer und nachbarrechtlicher Sicht.
Unter Massentierhaltung versteht man die konzentrierte Haltung von Tieren auf engem Raum, um tierische Nahrungsmittel zu erzeugen. Gemäß der WortbedeutungMassentierhaltung
werden die Tiere in sehr großen Beständen gehalten, wobei eine Anlage sich in der Regel auf eineTierart beschränkt. Die Massentierhaltung findet vor allem bei Geflügel, Rindern und Schweinen statt. Hintergrund für die Massentierhaltung sind arbeitstechnische und ökonomische Aspekte.
Diese Definition ist rel. wertfrei, wobei man sich auch hier scheut, Tierzahlen zu nennen. Und das ist gut so. Die Größe eines Bestandes ist nämlich kein Indikator für Tierschutz oder Tierwohl. Die Tierschutzbestimmungen gelten für jedes Tier, unabhängig von der Betriebsgröße; Tierwohl steht und fällt mit dem Betriebsmanagement.
Die gesetzlichen Anforderungen sind dagegen sehr wohl mit der Betriebsgröße verknüpft. Dies skizziert der Wissenschaftliche Dienst für die Bereiche aus immissionsschutzrechtlicher, baurechtlicher, tierschutzrechtlicher, seuchenhygienischer und nachbarrechtlicher Sicht.