Fachbeitrag zum neuen Urteil zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften
Sozialversicherungsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV)sind für Arbeitgeber von Saisonarbeitskräften häufig mit Stress verbunden. Alle vier Jahre drohen Nachzahlungen in Höhe von ca. 40 % der Lohnsumme zuzüglich Säumniszuschlag von 1 % pro Monat. So kommen zum Beispiel bei zehn Saisonarbeitskräften leicht Forderungen von rund 130.000 € zusammen. Dies stellt für die Betriebe oft eine große wirtschaftliche Herausforderung dar. Der Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e.V. macht auf ein aktuelles Urteil des Sozialgerichtes Lüneburg (S1 BA 15/22 ER) aufmerksam, dass Landwirte entlasten könnte.