„Extrawurst“ entwickelt mobilen Töteanhänger
Die Genehmigung für sogenannte Weideschlachtung, Paragraph 12 der Tier-Lebensmittelhygieneverordnung (Tier LMHV), gilt ausschließlich für ganzjährig im Freien gehaltene Tiere. Für alle anderen Tiere muss der Schlachtprozess laut EU-Verordnung grundsätzlich innerhalb von Räumen eines zugelassenen Schlachthofs stattfinden. Die Gruppe Extrawurst
hat einen mobilen Töteanhänger im Rahmen eines Pilotprojekts entwickelt, der den Anforderungen der EU entspricht.

Bundesverband Rind und Schwein e.V.
Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.