EU-Pflanzenschutzmittelverordnung widerspricht nicht dem Vorsorgeprinzip
Die Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat im Rahmen der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung widerspricht nicht dem in der Europäischen Union geltenden Vorsorgeprinzip, informiert der Nachrichtendienst Agrar Europe und bezieht sich dabei auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg (Rechtssache C-616/17).