EU-Gesetz zur Abholzung von Wäldern: Firmen haben ein Jahr mehr für Umsetzung
Als Reaktion auf die Bedenken von EU-Mitgliedstaaten, Nicht-EU-Ländern, Händlern und Wirtschaftsbeteiligten, dass sie nicht in der Lage wären, die Vorschriften der EU-Entwaldungsverordnung vollständig einzuhalten, wenn sie ab Ende 2024 gelten würden, hat das Europäische Parlament am 14.11. in Straßburg beschlossen, das Anwendungsdatum der Entwaldungsverordnung um ein Jahr zu verschieben. Große Marktteilnehmer und Händler müssten die sich aus dieser Verordnung ergebenden Verpflichtungen ab dem 30. Dezember 2025 einhalten, während Kleinst- und Kleinunternehmen bis zum 30. Juni 2026 Zeit hätten. Das Parlament nahm auch andere von den Fraktionen vorgeschlagene Änderungen an, darunter die Schaffung einer neuen Kategorie von Ländern, die hinsichtlich der Entwaldung kein Risiko
darstellen, zusätzlich zu den bestehenden drei Kategorien geringes
, normales
und hohes
Risiko. Für Länder, die als kein Risiko
eingestuft werden, d. h. für Länder mit stabiler oder zunehmender Entwicklung der Waldfläche, gelten deutlich weniger strenge Anforderungen, da das Risiko der Entwaldung vernachlässigbar ist oder gar nicht besteht. Die Kommission muss bis zum 30. Juni 2025 ein länderspezifisches Benchmarking-System fertigstellen.