26.09.2019rss_feed

Einleitung ungeklärter Abwässer: Verstoß gegen die EU-Nitratrichtlinie?

Jedes Jahr erzeugen Haushalte, Industrie und Gewerbe in Deutschland über fünf Mrd. Kubikmeter Schmutzwasser. Aber nicht nur das: Rund drei Mrd. Kubikmeter Regen, die auf Straßen oder Flächen nicht versickern können, fließen mit in die Klärwerke. Dazu kommen jährlich erhebliche Mengen Fremdwasser, die über undichte Stellen ins Kanalnetz einsickern. Großstädte, die keine getrennten Abwasser- und Oberflächenentwässerungssysteme besitzen, leiten bei Starkregen ihre Abwässer auf Grund von Überlastung nicht in die Kläranlage ein, sondern direkt in Flüsse. So flossen am 13.06.2019 allein im Berliner Stadtteil Friedrichshain mehr als 45.000.000 l ungeklärtes Kanalisationswasser direkt in die Spree. Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (19/13376) nach der Einleitung ungeklärter Abwässer in deutsche Gewässer. Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, wie viele Großstädte in Deutschland sogenannte gemischte Abwassersysteme, bei denen keine Trennung von Schmutz- und Oberflächenwasser stattfindet, betreiben. Auch möchte die Fraktion wissen, welches Volumen und an wie vielen Tagen ungeklärte Abwässer von Großstädten in deutsche Gewässer eingeleitet wurden und ob durch die Abwassereinleitung die Gefahr der Verletzung der EU-Nitratrichtlinie (Richtlinie 91/676/EWG) existiert?